Verpachtung von Kleingärten
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Überblick
Wer ein Grundstück mit seinen Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet, schließt einen Landpachtvertrag ab.
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Details
Rechtsgrundlagen
Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG)
Zuständigkeitsverordnung Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz (LFNZustVO)
Hinweise
Eine Anzeigepflicht eines Landpachtvertrages über landwirtschaftliche Betriebe oder Grundstücke besteht ab einem Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche.
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Kontakt
Organisationseinheiten