Zweitwohnung / Nebenwohnung Überblick Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Details Unterlagen Bestätigung des Wohnungsgebers Rechtsgrundlagen § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG) § 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) § 22 Bundesmeldegesetz (BMG) § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) 17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV) Bearbeitungszeit Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden. Kontakt Organisationseinheiten Bürgerbüro