Wählbarkeitsbescheinigung Überblick Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind. Details Hinweise Für weitere Informationen: www.wahlen.hessen.de Kontakt Organisationseinheiten Bürgerbüro