Personalausweis
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Überblick
Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.
Der bisherige Personalausweis gilt bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer fort.
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Details
Unterlagen
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Für den Antrag auf Personalausweis, Kinderreisepass und Reisepass müssen Kinder (bis hin zum Säugling) selbst bei der Antragsstellung und jeder Aktualisierung mit ins Bürgerbüro kommen. Beide Eltern müssen den Antrag unterschreiben. (Wahlweise kann ein Elternteil bei der Antragsstellung unterschreiben, der andere Elternteil bei Abholung des Ausweises). Bei alleinigem Sorgerecht muss der Bescheid darüber bei Antragsstellung vorgelegt werden.Gebühren
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 22,80 für den ersten Personalausweis für Kinder und Jugendliche
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit bei nichtzuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige
Rechtsgrundlagen
Bearbeitungszeit
Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 JahreEine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
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Kontakt
Organisationseinheiten