Deponien
-
Überblick
Deponien sind Abfallentsorgungsanlagen, in denen Abfälle zeitlich unbegrenzt abgelagert werden. Grundsätzlich dürfen nur Abfälle in Deponien abgelagert werden, wenn die für die jeweilige Deponieklasse festgelegten Zuordnungskriterien eingehalten werden. Für Hausmüll, Hausmüll ähnliche Gewerbeabfälle und andere Abfälle mit hohen organischen Anteilen bedeutet dies, dass sie im Regelfall vor der Ablagerung entweder thermisch oder mechanisch-biologisch behandelt werden müssen.
-
Details
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Die rechtlichen Anforderungen an Deponien, die 2009 auf mehrere Verordnungen und Verwaltungsvorschriften verteilt waren, wurden mit der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften zum Deponierecht vom 29.04.2009 zusammengeführt bzw. aufgehoben.
-
Kontakt
Organisationseinheiten