Jugendparlament
Immer sind Jugendliche von politischen Entscheidungen betroffen, jedoch haben sie selten Gelegenheit, diese Entscheidungen unmittelbar zu beeinflussen.
Damit junge Menschen unter 18 Jahren dennoch bei politischen Entscheidungen mitwirken können, wurde 2015 das Dreieicher Jugendparlament ins Leben gerufen. Wahlberechtigt sind alle, die in Dreieich wohnen und zwischen 12 und 18 Jahren alt sind. Eine Wahlperiode dauert zwei Jahre.
Es finden jährlich mehrere Vollversammlungen statt, die öffentlich zugänglich sind. Von den Sitzungen abgesehen, gibt es die Möglichkeit Arbeitsgruppen zu bilden, an denen sich alle Dreieicher Jugendlichen beteiligen können. Anregungen und Mitarbeit ist ausdrücklich erwünscht.