Der Magistrat ist die
Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er ist für die laufende Verwaltung der
Stadt verantwortlich und handelt nach den Beschlüssen der
Stadtverordnetenversammlung, die er vorbereitet und durchführt.
Der Magistrat setzt sich aus dem Bürgermeister, dem Ersten Stadtrat sowie
8 ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten zusammen. Er bildet die Spitze der Verwaltung der Stadt Dreieich.
Außer dem Bürgermeister werden alle Mitglieder von der Stadtverordnetenversammlung
gewählt.
Dem
Magistrat obliegt unter anderem die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung.
Im Rahmen der Beschlusskontrolle der Stadtverordnetenversammlung werden regelmäßig Sachstandsberichte
von ihm gefordert. Dieser Kontroll- und Überwachungsbefugnis
gegenüber dem Magistrat kommt die Stadtverordnetenversammlung durch
Anfragen, Fragen der Stadtverordneten in der Fragestunde sowie in
bestimmten Angelegenheiten durch Akteneinsicht nach.