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Stadtverordnetenversammlung: 45 Mitglieder

Die Stadtverordnetenversammlung ist das beschließende, oberste Organ der Stadt und besteht in Dreieich aus 45 Stadtverordneten, die in Fraktionen organisiert sind. Ihre politische Zusammensetzung wird alle 5 Jahre bei der Kommunalwahl durch die Wahlberechtigten der Stadt bestimmt. Wählen darf, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und Deutscher Staatsbürger oder Staatsangehöriger eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist. Für alle Wahlberechtigten ist Vorausetzung, dass sie seit mindestens drei Monaten in der Stadt gemeldet sein müssen.

Bei der Kommunalwahl am 27. März 2011 wurden die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung für die Wahlzeit vom 1. April 2011 bis
31. März 2016 gewählt.


Die Stadtverordnetenversammlung bildet für jede Wahlzeit aus ihrer Mitte heraus Fachausschüsse mit abgegrenzten Arbeitsgebieten.

Sie

  • berät und entscheidet über alle wichtigen (Verwaltungs-) Angelegenheiten der Stadt
  • berät und entscheidet über ihre ausschließlichen Zuständigkeiten nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) u.a. Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen (z.B. Haushalts-, Gebührensatzungen, Bebauungspläne)
  • wählt den haupt- u. ehrenamtlichen Magistrat (mit Ausnahme des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin) und kontrolliert den Magistrat einschließlich der Verwaltung.

Die Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung zu einem Thema werden aufgrund von Anträgen, Vorlagen oder Beschlussempfehlungen aus den Ausschüssen nach deren Beratung durch Abstimmung gefasst. 

Die Beschlüsse werden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, öffentlich mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Antrags-/Vorlagenberechtigt sind Stadtverordnete, die Fraktionen, der Magistrat und der Bürgermeister.

Diese Beschlüsse sind verbindlich für Magistrat und Stadtverordneten- versammlung und innerhalb der Stadtgrenze allgemeingültiges Recht, die  nicht gegen Bundes- und Landesrecht verstoßen dürfen.

Dem Magistrat obliegt unter anderem die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung. Im Rahmen der Beschlusskontrolle werden regelmäßig Sachstandsberichte von ihm gefordert. Ihrer Kontroll- und Überwachungsbefugnis gegenüber dem Magistrat kommt die Stadtverordnetenversammlung durch Anfragen, Fragen der Stadtverordneten in der Fragestunde sowie in bestimmten Angelegenheiten durch Akteneinsicht nach.



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Impressum



Fraktionen in der Stadtverordneten- versammlung Dreieich





Terminplan der
städtischen Gremien 2012


Mitglieder Fachausschüsse der Stadtverordneten-
versammlung Dreieich

(Stand: 15.11.2011)

Stadtverordneten-präsidium:

- Frau Renate Borgwald
 (Stadtverordnetenvor-steherin)

- Frau Irmhild Küchler (Stellvertreterin)

- Herr Günter Vogt (Stellvertreter)