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Lärmaktionsplanung
Aufstellung von Lärmaktionsplänen
nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz


Aufstellung des Lärmaktionsplans Südhessen


Mit der Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in nationales Recht wurde die klassische kommunale Lärmminderungsplanung nach § 47 a Bundes-Immissionsschutzgesetz abgelöst und in § 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz neu geregelt.

Nach der Zuständigkeitsverordnung vom 11. Oktober 2007 (GVBl. I 2007, S.678-681) obliegt die Zuständigkeit der Aufstellung der Lärmaktionspläne in Hessen den Regierungspräsidien, im Falle von Dreieich dem RP Darmstadt. In dem gestuften Verfahren wurde die Öffentlichkeit bislang bei der Aufstellung des Teilplans Hauptverkehrsstraßen (1. Öffentlichkeitsbeteiligung) beteiligt.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat am 8. März 2010 die anstehende Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Lärmaktionsplans für die Teilpläne Straßenverkehr (2. Öffentlichkeitsbeteiligung) und Schienenverkehr (1. Öffentlichkeitsbeteiligung) im Regierungsbezirk Darmstadt bekannt gemacht. Es folgte die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans, Teilplan Straßenverkehr, in Papierform beim RP Darmstadt, den Städten Darmstadt, Frankfurt, Hanau, Offenbach, Rüsselsheim, Wiesbaden und den 10 Landkreisen des Regierungsbezirks Darmstadt; ansonsten war eine Einsichtnahme auf elektronischen Wege über die Homepage des RP Darmstadt unter www.rp-darmstadt.hessen.de (unter öffentliche Bekanntmachungen) möglich.

Um den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Dreieich die Beteiligung am Verfahren zu erleichtern, wurden die Unterlagen im Zeitraum vom 15. März bis einschließlich 15. April 2010 im Ressort Bauverwaltung und Liegenschaftsmanagement, Taunusstraße 3, 63303 Dreieich-Dreieichenhain zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. Für die Öffentlichkeit bestand bis zum 29. April 2010 die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.

Nach einer Pressemitteilung des RP Darmstadt vom 5. März 2010 kann „Die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Flughafen Frankfurt am Main (…) erst nach Verabschiedung der Landesverordnung über die Festsetzung der Lärmschutzbereiche in Angriff genommen werden. Dieser Verordnung liegen die aufgrund der novellierten Berechnungsvorschrift „Anleitung zur Berechnung von Fluglärm“ vom 19.11. 2008 durch das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie neu zu berechnenden Lärmkonturen zu Grunde. Mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung wird gegen Ende 2010 gerechnet“.
Ansprechpartner
Lärmaktionsplanung
Magistrat der Stadt Dreieich (Schule am Weiher)
Taunusstraße 3
63303 Dreieich
Herr Markus Speicher
Raumnummer0.03
Telefon06103 - 601-427
Telefax06103 - 601-414
E-MailMarkus.Speicher@dreieich.de
Webseitehttp://www.dreieich.de
Umweltberatung
Magistrat der Stadt Dreieich (Schule am Weiher)
Taunusstraße 3
63303 Dreieich
Herr Helmut Wissner
Raumnummer2.07
Telefon06103 - 601-477
Telefax06103 - 601-485
E-MailHelmut.Wissner@dreieich.de
Webseitehttp://www.dreieich.de


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