Suchen
Bebauungsplan Gewerbegebiet "Südlich der Robert-Bosch-Straße"
Vorrangiges Ziel der Stadt Dreieich zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes ist es, u.a. den Gewerbebestand auf gewerblichen Bauflächen grundsätzlich zu erhalten und weiterzuentwickeln. Vor diesem Hintergrund wird derzeit der Bebauungsplan Nr. 2/90 Gewerbegebiet „Südlich der Robert-Bosch-Straße“ Dreieich-Sprendlingen zur Sicherung und Neuordnung des Gewerbestandortes sowie zur Steuerung der zentrenrelevanten Einzelhandelsnutzungen im Plangebiet aufgestellt. Es handelt sich um ein bestehendes Gewerbegebiet. Innerhalb des Geltungsbereichs liegen ebenfalls Sonderbauflächen des großflächigen Einzelhandels, und zwar für das SB-Warenhaus Real sowie das Möbelhaus Mann Mobilia.


Aktuelle Auslegung

Bebauungsplan Nr. 2/90 Gewerbegebiet „Südlich der Robert-Bosch-Straße“ Dreieich-Sprendlingen

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/90 Gewerbegebiet „Südlich der Robert-Bosch-Straße“ Dreieich-Sprendlingen wird mit der Begründung, dem Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Der Bebauungsplan kann in der Zeit von
Montag, den 11.10.2010 bis einschließlich Freitag, den 12.11.2010
während der Dienststunden der Stadtverwaltung
montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr)
eingesehen werden im:
Ressort Bauverwaltung und Liegenschaftsmanagement,
Taunusstraße 3, 63303 Dreieich/ Dreieichenhain
1. Stock, Zimmer 1.10


Stellungnahmen zum Bebauungsplan können während dieser Auslegungsfrist am o.g. Ort schriftlich oder mündlich von jedermann abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes gehen aus den hier dargestellten Planteilen „Entwurf“, „Textliche Festsetzungen“, „Begründung mit Umweltbericht“ hervor:
Im Rahmen der Offenlage liegen außerdem folgende umweltbezogene Informationen sowie weitere Anlagen zur Begründung aus:

Parallel mit der Offenlage werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Bebauungsplan Gewerbegebiet "Südlich der Robert-Bosch-Straße"
Magistrat der Stadt Dreieich (Schule am Weiher)
Taunusstraße 3
63303 Dreieich
Frau Katerina Kucera
Raumnummer0.02
Telefon06103 - 601-430
Telefax06103 - 601-414
E-MailKaterina.Kucera@dreieich.de
Webseitehttp://www.dreieich.de


Sitemap

Seite drucken



Impressum