Die Stadt Dreieich vergibt im zweijährigen Rhythmus einen Kulturpreis.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die städtischen Gremien und die Vereine der Stadt sind aufgerufen Einzelpersonen oder Gruppen, die außergewöhnliche Leistungen auf dem Gebiet der Kultur oder Wissenschaft vollbracht haben, vorzuschlagen.
Voraussetzung für die Personen oder Gruppen ist, daß sie mindestens drei Jahre in Dreieich ansässig beziehungsweise tätig sind oder waren. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Über die Verleihung entscheidet der Magistrat auf Vorschlag einer sachkundigen Jury.
Die mit 2.500 Euro dotierte Auszeichnung mit dem Kulturpreis als Anerkennung eines Lebenswerkes oder von der Spitzenleistungen ist teilbar und erfolgt in einer öffentlichen Feierstunde durch den Magistrat.
Die Anmeldefrist beginnt erst nach Veröffentlichung in der örtlichen Presse. Alle Vorschläge sind bis spätestens 1. September des jeweiligen Jahres an den Magistrat der Stadt Dreieich, Hauptstraße 45, 63303 Dreieich, zu richten, der innerhalb von 14 Tagen den Eingang bestätigt.