Vorentwurf - Konzept mit Alternativen
Die Planung für den vorgesehenen Geltungsbereich wird zunächst in den Grundzügen ausgearbeitet, mögliche Varianten werden geprüft. Ein städtebauliches Konzept oder ein „Vorentwurf“ für den Bebauungsplan wird erstellt.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die BürgerInnen und sonstige Interessierte haben die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (§ 3 Abs. 1 BauGB). Dies geschieht in den meisten Fällen im Rahmen einer Bürgeranhörung, deren Veranstaltungsort und -zeit rechtzeitig zuvor in der örtlichen Presse (in Dreieich in der Offenbach-Post) bekannt gegeben wird. Alternativ kann auch eine Planauslage bei der Verwaltung stattfinden, die in der Regel über den Zeitraum von zwei Wochen durchgeführt wird.

Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Der Vorentwurf wird den Behörden und den Trägern öffentlicher Belange, die von der Planung berührt werden können, zur Stellungnahme vorgelegt (§ 4 Abs. 1 BauGB). Sie werden insbesondere auch zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 gehört. Behörden und Träger öffentlicher Belange sind z.B. Versorgungsträger, Stadtwerke, Polizei, Straßenbau- und Finanzverwaltung, Umweltschutz- und Denkmalpflegebehörden, Kammern und Verbände u.a.m..

Entwurf - Detaillierung des Bebauungsplanes
Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Behördenbeteiligung geäußerten Anregungen werden, sofern ihre Berücksichtigung sinnvoll und/ oder erforderlich ist und sie mit den städtebaulichen Zielen vereinbar sind, in die Entwurfsplanung eingearbeitet. Ein detaillierter Bebauungsplanentwurf wird erstellt.

Öffentliche Auslegung
Der Bebauungsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht wird nach vorheriger Bekanntmachung in der örtlichen Presse (in Dreieich in der Offenbach-Post) für die Dauer eines Monats im Referat Bauverwaltung und Liegenschaftsmanagement der Stadt Dreieich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB). Jede/r kann Einsicht nehmen und Anregungen vorbringen. Zusätzlich werden die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Dreieich eingestellt. Die Beteiligung kann auch „online“ erfolgen.
Der Bauausschuss der Stadt Dreieich wird vorab über die vorgesehene Offenlage informiert.

Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, werden über die stattfindende Offenlage unterrichtet. Die Gemeinde holt zumeist parallel ihre Stellungnahmen zum Planentwurf und zur Begründung ein.
Außerdem erfolgt auch eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB).

Prüfung der vorgebrachten Anregungen
(ggf. entsprechende erneute Überarbeitung des Planentwurfes)
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung fristgemäß vorgebrachten Anregungen werden geprüft und bei geringfügigen Änderungen in den Plan übernommen. Im Fall der Erforderlichkeit wesentlicher Planänderungen müssen die Verfahrensschritte „Öffentliche Auslegung/Offenlage“ und „Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange“ wiederholt werden. Die Abwägung und Entscheidung, ob und in welchem Umfang vorgebrachte Anregungen berücksichtigt werden oder unberücksichtigt bleiben, trifft die Stadtverordnetenversammlung beim folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss.

Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan nebst seiner Begründung wird der Stadtverordnetenversammlung zum Satzungsbeschluss vorgelegt (§ 10 Abs. 1 BauGB). Dieser wird gefasst, sofern zuvor über die vorgebrachten Anregungen entschieden wurde und am Bebauungsplan keine weiteren Änderungen vorgenommen werden sollen.

Mitteilung des Prüfungsergebnisses
Den Bürgerinnen/Bürgern und den Behörden/ Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen geäußert haben, wird das Ergebnis der Prüfung und die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung mitgeteilt.

Bekanntmachung, Inkrafttreten
Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan wird in der örtlichen Presse (in Dreieich in der Offenbach-Post) bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft und stellt somit verbindliches Ortsrecht dar.