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Bebauungsplan Heckenborn

I. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
II. Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Vom 21.03. - 21.04.2011 hat die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB stattgefunden. Dabei wurde folgender Planungsstand offengelegt:


Des Weiteren lagen folgende umweltbezogene Informationen aus:

Frühzeitige Öffenlichkeitsbeteiligung

Vom 15.05. - 30.05.2008 hat die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB stattgefunden. Dabei wurde folgender Planungsstand offengelegt:

sowie folgende Fachbeiträge

Die Fachbeiträge zu den Themen Verkehr, Entwässerung und Lärm wurden seitdem weiterbearbeitet. Die Ergebnisse wurden am 21.01.09, 18.03.09 und 27.05.09 im Bauausschuss präsentiert.
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http://www.heckenborn.de  



Für die Projektkoordination ist von städtischer Seite zuständig:

Bebauungsplan Heckenborn
Magistrat der Stadt Dreieich (Schule am Weiher)
Taunusstraße 3
63303 Dreieich
Frau Sigrid Römer
Raumnummer0.02
Telefon06103 - 601-426
Telefax06103 - 601-414
E-MailSigrid.Roemer@dreieich.de
Webseitehttp://www.dreieich.de


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