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Leitbild Energie

1. Leitbild Energie

Um den Entwicklungsprozess in Dreieich nachhaltig zu gestalten, sind im Energiebereich ständige Verbesserungen erforderlich hinsichtlich:

- Energiesparen (rationelle Energieverwendung),

- Ersatz von nichterneuerbaren Energien durch erneuerbare Energien und

- Effizienzsteigerung der Energieerzeugung.

Seit ihrem Beitritt zum Klima-Bündnis unterstützt die Stadt Dreieich die Ziele dieser Vereinigung, die u.a. die Reduzierung des CO2-Austoßes um 50% bis zum Jahr 2010 sowie die grundsätzlichen Bestrebungen zur Einsparung von Energie beinhalten.

2. Ziele und Maßnahmen

2.1 Erfassung der Energie-Verbrauchsgewohnheiten

2.1.1 Ziel

Produktions- und Verbrauchsgewohnheiten hinsichtlich der Energie in Dreieich, die nicht nachhaltig sind, sollen erfasst werden.

2.1.2 Maßnahmen

Die Energieverbrauchsgewohnheiten der Bürgerinnen und Bürger sollen durch eine offene und offensive kommunale Informationspolitik im Sinne des Energie-Leitbildes verändert werden. Die Stadtverwaltung soll eine öffentlich zugängliche, jährlich aktualisierte Datenbank zu den Energieverbrauchsgewohnheiten in Dreieich erstellen. Dazu soll eine öffentliche Internet-Infrastruktur in allen öffentlichen Stadtteilbibliotheken aufgebaut werden.

Die Stadtverwaltung soll einen Preis ausschreiben für Vorschläge zum Abbau von

Hemmnissen beim Energiesparen.

2.2 Entwicklung lokaler Politik zur Veränderung der Gewohnheiten

2.2.1 Ziel

Entwicklung einer lokalen Politik und Strategie, um nachhaltige Energieverbrauchsgewohnheiten herbeizuführen.

2.2.2 Maßnahmen

Das Know-how in Energiethemen und die latent vorhandene Bereitschaft der lokalen Bevölkerung zu ehrenamtlicher Arbeit im Zusammenhang mit Energie soll durch die Stadtverwaltung aktiviert werden. Dazu soll sich die Stadtverwaltung und die von ihr kontrollierten Dienstleistungs-Unternehmen den Bürgerinnen und Bürger von Dreieich öffnen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Organisationen sollen mehr Eigenverantwortung übertragen bekommen und zum kooperativen Umgang mit der örtlichen Bevölkerung im Zusammenhang mit der Entwicklung von energiepolitischen Maßnahmen angeleitet werden.

Die Stadtverwaltung (einschließlich der von ihr kontrollierten Unternehmen und Einrichtungen) soll bei der Einführung nachhaltiger Energieverbrauchsgewohnheiten eine Vorbildfunktion erfüllen.

Während der Theatersaison 1999/2000 im Bürgerhaus Sprendlingen wurde dort im Foyer die kostenlose Ausstellung der Stadtverwaltung Frankfurt "Stromsparen. Ein Beitrag zum Klima- und Umweltschutz" ausgestellt (Diese Maßnahme wurde vom 14. bis zum 27. Januar 2000 verwirklicht).

2.3.2 Maßnahmen

2.3.2.1 Kontrolle des Ziels

Die Stadtverwaltung soll eine Bilanz mit dem kumulierten Energieaufwand und den vier Leitemissionen CO2 (Luft), Stickoxide (Luft), Dieselruß (Luft) und Tritium (Wasser) bezogen auf ein Jahr und bezogen auf einen Dreieicher für die Jahre 1990 (Bezugspunkt) und 1998 (letztes abgeschlossenes Kalenderjahr) erstellen. Die Aktualisierung soll jährlich erfolgen, um den Erfolg von Maßnahmen zeitnah kontrollieren zu können.

2.3.2.2 Beratungsbüro

Die Stadtverwaltung richtet - gegebenenfalls unter Beteiligung der Stadtwerke - ein Beratungsbüro mit
  • Energieeinsparung in privaten Haushalten, insbesondere bei der Sanierung, Moderniesierung, Neuerrichtung und technischen Ausrüstung von Gebäuden. Hierzu gehörten im wesentlichen die Maßnahmen, die unter 2.3.2.2 bis 2.3.2.7 aufgeführt sind.
  • Förderung weiterer Maßnahmen zum umwelltverträglichen Bauen und Konsum im Haushalt, Wassersparmaßnahmen und so weiter.
Das Büro erfüllt seine Aufgabe in unterschiedlicher, jeweils angemessener Form, zum Beispiel durch:
  • Einzelfallberatungen in Sprechstunden
  • Aufsuchende Beratung (Einstiegsberatung) bei Gebäuden, die saniert beziehungsweise modernisiert werden sollen.
  • Hinweise auf Fachbüros, die bei der Vorbereitung und Überwachung von Sanierungsmaßnahmen baulicher Maßnahmen zur Energieeinsparung in besonderer Weise befähigt sind
  • Information über Energie-Dienstleistungen (Contracting-Verfahren)
  • Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln von Stadt, Land und Bund
  • Fachliche Unterstützung von Initiativen und Aktionen auf kommunaler Ebene, "Runde Tische zum Energiesparen" mit Vereinen, Kirchen und so weiter
Die Fachberaterinnen bzw. Fachberater müssen nicht nur über die für diese Aufgabe nötigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, sondern auch die nötige Bereitschaft und Fähigkeit zur eigenen Initiative haben. Da es sich hier um punktuelle und jeweils zeitlich befristete Dienstleistungen handelt, sollte ein entsprechender Beratungsvertrag mit einem freischaffenden Architektur- oder Ingenieurbüro (für Bauingenieurwesen, Energie- und Versorgungstechnik oder Ähnlichem) abgeschlossen werden. Das Beratungsbüro sollte Bürgerinnen und Bürger freundliche Öffnungszeiten haben.
Die inhaltliche Ausgestaltung der Aufgabenstellung und die Öffentlichkeitsarbeit des Büros wird von einem noch zu bildenden Arbeitskreis der Lokalen Agenda 21 Dreieich unterstützt.
2.3.2.3 Energiesparprogramm für den kommunalen Gebäudebestand
Die Stadverwaltung verpflichtet sich zur Durchführung eines Energiesparprogramms für den kommunalen Gebäudebestand. Die Reihenfolge der Durchführung der hierfür geeigneten Maßnahmen wird nach einer Besandsanalyse im Hinblich auf Energieeinsparpotenziale festgelegt. Priorität erhalten Einzelmaßnahmen beziehungswiese Gebäude, bei denen mit gleichem Mitteleinsatz die größgte Effektivität zu erreichen ist.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Wärmeschutzmaßnahmen in dem Maße, wie es die jeweilige bauliche Situation zuläßt, möglichst nach Niedrigenergie-Haus-Standards, welche mindestens die Vorgaben der Energiesparverordnung "2000" des Bundes (zur Zeit noch Gesetzentwurf) erreichen
  • Eine hocheffiziente Heizungs-, Beleuchtungs- und gegebenenfalls Lüftungstechnik
  • Eine intelligente Regelungstechnik (zum Beispiel nutzungsorientierte Heizungsregelung der einzelnen Räume, Beleuchtungsregelung durch Tageslichtsensoren und Bewegungsmelder)
  • Einsatz von solarthermischen Anlagen zur Warmwasserbereitung in Einrichtungen mit entsprechendem Bedarf (zum Beispiel Schwimmbäder, Sportstätten)
  • Einsatz von umweltfreundlichen Baustoffen, deren Produktion und Transport mit möglichst niedrigem Energieverbrauch verbunden ist (zum Beispiel keine Aluminium- Fenster)

2.3.2.4 Kommunale Neubauten

Kommunale Neubauten und für öffentliche Einrichtungen von Privaten zu errichtende Gebäude sollen Vorbildcharakter haben und müssen in besonderer Weise die Kriterien umweltverträglichen und nachhaltigen Bauens erfüllen (zum Beispiel kompakte Bauweise, Reparaturfähigkeit, möglichst Nutzungsneutralität). Nebend en unter Abschnitt 2.3.2.3 vorgesehenen Maßnahem ist hier je nach Funktion und Standort die Durchführung darüber hinausgehender Maßnahmen anzustreben, zum Beispeil:
  • Wärmeschutz nach Passivhaus-Standard (Heizwärmebedarf höchstens 54 Megajoule/ Quadratmeter / Jahr (15 Kilowattstunden / Quadratmeter / Jahr)
  • Optimale passive Nutzung der Solarenergie: zum Beispiel geeignete Gebäude-Orientierung, geeignete Gebäude-Geometrie, transparente Wärme-Dämmung
  • Erhöhte Tageslichtnutzung: zum Beispiel Lichtlenkungs-Technik durch Spezialgläser, spezielle Jalousien
  • Solarthermische Anlagen mit Langzeitwärmespeicher (Speicherung überschüssiger Sommer-wärme), gegebenenfalls im Verbund mit Blockheizkraftwerk. Realisierung evtl. als Forschungsprojekt (für Stadt, Land oder Bund)
  • Gebäudelüftung möglichst energiearm (passive Lüftungssysteme, Kamin-Effekt)
Entsprechende zukunftsweisende Standards sollen beim geplanten Verkauf der kommunalen Grundstücke (für die spätere kommunale Nutzung der Gebäude darauf) zwischen Haupt-, Schul- und Pestalozzi-Straße an einen Investor im Verkaufsvertrag festgeschrieben werden. Beim Heizwärmebedarf ist hier davon auszugehen, daß er höchstens 144 Megajoule / Quadratmeter / Jahr (40 Kilowattstunden / Quadratmeter / Jahr) als Planungsgröße beträgt.

2.3.2.5 Bebauungspläne

In Bebauungsplänen sind in der Regel kompakte und verdichtete Bauweisen vorzusehen, die nicht nur den Energieverbrauch, sondern auch die zusätzliche Bodenversiegelung reduzieren. Die Stadtverwaltung wird schon im Anfangsstadium der Planung von Neubaugebieten die Grundstückseigentümer, die Investoren und alle interessierten Kreise im Sinne der Agenda 21 (UN 1992b) in einem offenen Prozess beteiligen. Dabei stellt die Stadtverwaltung offensiv Informationen und Beratung bereit, um möglichst viele Investoren für energiesparende Investitionen (Beispiele Niedrigenergiehaus-Technik, Passivhaus-Technik, Tageslicht-Technik) zu interessieren und zu gewinnen. Die Berücksichtigung von Wärmeinseln (Blockheizkraft, Solarthermie, ...) in Bebauungsplänen soll erprobt werden. Von der Stadtverwaltung verkaufte Baugrundstücke sollen mit einer Auflage (maximaler Heizenergiebedarf für Gebäude darauf: 144 Megajoule / Quadratmeter / Jahr (40 Kilowattstunden / Quadratmeter / Jahr) als Planungsgröße) versehen werden.

2.3.2.6 Privater Gebäudebestand

Die Stadtverwaltung soll Energiesparmaßnahmen im privaten Gebäuden fördern durch:

  • eine Fortschreibung und eine finanziell ausreichende Absicherung ihres Förderungsprogramms zur Unterstützung von umweltentlastenden Maßnahmen
  • Informations- und Beratungsleistungen (zum Beispiel Beratungsbüro, Abschnitt 2.3.2.2)
  • Förderung von Eigenhilfe zur Ausführung von Energiesparmaßnahmen am eigenen Haus zum Beispiel durch Fachberatung, Bereitstellung von Tagungsräumen und informelle Unterstützung

2.3.2.7 Energiesparendes Verhalten

Um das Energiespar-Potenzial durch ein verändertes Nutzungs- und Bedienungsverhalten im Gebäudebereich auszuschöpfen, werden die Stadtverwaltung und der Kreis Offenbach unter anderem folgende Initiativen ergreifen:
  • Informationsveranstaltungen für örtliche Betriebe
  • Motivation der im Verantwortungsbereich von Stadtverwaltung und Kreis Tätigen zum energiesparenden Verhalten und Wahl oder Bestellung von Energiebeauftragten für die jeweilige städtische Einrichtung beziehungsweise für bestimmte Gebäude
  • Sparaktionen zum Beispiel nach dem "Fifty-fifty"-Modell des Kreises Offenbach bei geeigneten Einrichtungen (Volkshochschule, Kindergärten?)
  • Regelmäßige Aus- und Fortbildung des technischen Personals (zum Beispiel Hausmeister)

2.3.2.8 Wirtschaft und Staat

Die Stadtverwaltung soll für Schulklassen in Dreieich jährlich einen Wettbewerb zur Entwicklung von Konzepten, wie die lokale Wirtschaft bei gleichzeitiger Verminderung des Energieverbrauchs wachsen und gedeihen kann, durchführen.
Die Stadtverwaltung führt ein kommunales Ökoaudit (Ökoaudit 2000) durch und stellt plakativ Erfolge regelmäßig heraus.
Die Stadtverwaltung initiiert für Dreieicher Unternehmen ein Umweltmanagment-Projekt nach den Ökoprofit-Vorbildern Graz und München (Ökoprofit 2000).
Die Stadtverwaltung soll verstärkt und öffentlichkeitswirksam Energie-Contracting einsetzen und über die Möglichkeit der Energie-Dienstleistung (Energie-Contracting) informieren.

2.3.2.9 Verkehrsbereich

Der Verkehrsbereich hat eine große Bedeutung für den Gesamt-Energieverbrauch. Die Stadtverwaltung soll sich für eine Senkung des einwohnerspezifischen Energieverbrauchs (Straßenverkehr, Flugverkehr) möglichst zusammen mit den angrenzenden Kommunen einsetzen.

Die Stadtverwaltung soll ein lokales Konzept zum arbeitsortnahen Wohnen entwickeln.

Das Verkehrsaufkommen in Dreieich und durch Dreieich bedingt durch Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnung soll langfristig verringert werden. Dazu soll sich die Stadtverwaltung bei den lokalen Bundestagsabgeordneten, dem Deutsche Städtetag und den lokalen Landtagsabgeordneten zunächst für die kurzfristige Umwandlung der transportmittelspezifischen Kilometerpauschale in eine Entfernungspauschale bei der Einkommensbesteuerung einsetzen. Langfristig soll diese Entfernungspauschale auf Null abgesenkt werden.

Die Stadtverordnetenversammlung soll in Zusammenarbeit mit den beteiligten Gremien ein besseres städtisches Verkehrskonzept beschließen, das öffentliche Verkehrsmittel mit hoher Besetzungsdichte begünstigt. (UN 1992b, Nummer 7.52b). Dazu gehört eine systematische Verkürzung der Bruttofahrzeit zwischen Dreieich und wichtigen Orten (Neu-Isenburg, Frankfurt-Innenstadt, Flughafen-Terminal 2, Offenbach, Dietzenbach, Darmstadt-Lichtwiese, etc.). Linien-Bustouren in Zeiten mit sehr schwacher Auslastung sollen systematischer mit kleinen, energiesparenden Fahrzeugen durchgeführt werden.

2.4 Verminderung von CO2- und Stickoxid-Emissionen

2.4.1 Ziel

Ziel ist die Verringerung der jährlichen Luftemissionen einer Dreieicherin bzw. eines Dreieichers von CO2 und Stickoxiden (jeweils berechnet nach DIN EN ISO 14040, internationale Ökobilanz-Norm), bezogen auf den Stand von 1990

für das Jahr 2010 um 50 % und

spätestens ab dem Jahr 2020 um 75 %.

2.4.2 Maßnahmen

Durch Energiesparmaßnahmen (Abschnitt 2.3.2), den Ersatz nichterneuerbarer durch

erneuerbarer Energien (Abschnitte 2.7.2) und eine Verbesserung der Technik

(Abschnitt 2.5.2) können die Emissionen von CO2 und Stickoxiden in die Luft verringert werden.

2.5 Verminderung der Emissionen von Dieselruß (Luft) und Tritium (Wasser)

2.5.1 Ziel

Die Emissionen von Dieselruß (Luft) sollen verringert werden. Ziel ist die Verringerung der jährlich von einer Dreieicherin bzw. einem Dreieicher durchschnittlich verursachten Emissionen von Dieselruß in die Luft (UBA 1996, ähnlicher Vorschlag) (berechnet nach DIN EN ISO 14040, internationale Ökobilanz-Norm) bezogen auf den Stand von 1990

für das Jahr 2010 um 90 % und

spätestens ab dem Jahr 2020 um 99 %

Die Messgröße und das Bezugsjahr sind noch technisch auf Praktikabilität zu prüfen.

2.5.2 Maßnahmen

Die Stadtverwaltung sorgt dafür, dass Diesel-Fahrzeuge der Stadtverwaltung und der von ihr kontrollierten oder bezuschussten Unternehmen mit effizienter Abgasreinigung (Beispiel SCRT-Technik in Wiesbadener Linien-Bussen: - 90 % Dieselruß-, -40 % Stickoxid-Emissionen) nachgerüstet werden. Die Abkürzung SCRT steht für die zwei Abkürzungen SCR (selective catalytic reduction (Stickoxid-Umwandlung)) und CRT (continuous regeneration trap (Dieselruß-Falle)).

2.6 Verminderung des Kerosinverbrauchs

2.6.1 Ziel

Die Stadt setzt sich im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit dafür ein, dass der Kerosinverbrauch des Flugverkehrs verringert wird. Einsparung von Energie beispielsweise im Heizungsbereich in Dreieich kann leicht durch mehr Energieverbrauch in anderen Bereichen wieder zunichte gemacht werden.

2.6.2 Maßnahmen

Der Kurzstreckenflugverkehr soll langfristig gesenkt werden.

2.7 Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie

2.7.1 Ziel

Erneuerbare Energien sind Wasserkraft, Windkraft, Photovoltaik (Strom direkt aus Sonnenstrahlen), Solarthermie (Wärme direkt aus Sonnenstrahlen), Energie aus Biomasse (Holz, etc.) und andere. Der Anteil der erneuerbaren Energie am kumulierten Energieaufwand von Dreieich (berechnet nach VDI 4600, Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure) soll mindestens betragen

bis zum Jahr 2010 20 % und

bis zum Jahr 2020 40 %

1998 betrugen in Deutschland die Anteile am kumulierten Energieaufwand etwa 86 % für fossile (Öl, Kohle, Gas), 12 % für nukleare und 2 % für erneuerbare Energien (BMWi 1999).

2.7.2 Maßnahmen

2.7.2.1 Kontrolle des Ziels

Die Stadtwerke Dreieich und alle übrigen in Dreieich tätigen Versorger sollen die Herkunft (Land und Kraftwerkstyp) des von ihnen in Dreieich verkauften Stromes und Erdgases jährlich veröffentlichen (Jahres-Durchschnitts-Daten).

2.7.2.2 Gebäudebereich

Für den privaten Gebäudebestand soll die Stadtverwaltung ein Konzept erarbeiten, wie durch bessere Information der Hausbesitzer die Anzahl der dezentralen solarthermischen Warmwassererzeugungsanlagen für bestehende Häuser in Dreieich wesentlich gesteigert werden kann.

In den Abschnitten zum Energiesparen (2.3.2) für den kommunalen Gebäudebestand, die kommunale Neubauten und die kommunale Neubaugebiete wurden auch Maßnahmen zu erneuerbaren Energien (Solarthermie, Tageslicht) vorgeschlagen.

Die Stadtverwaltung soll in Zusammenarbeit mit dem Land und den übrigen Waldbesitzern ein Programm zur Verbesserung der Bewirtschaftung der Waldressourcen entwickeln, wie das bei der Waldbewirtschaftung anfallende Waldrestholz sinnvoll energetisch genutzt werden kann (Biomasse). Grundsätzlich soll die Verwendung von lokalem Holz in der lokalen Bauwirtschaft gefördert werden.

2.7.2.3 Elektrizitätsbereich

Die Stadtwerke weisen in allen ihren Stromabrechnungen und Gasabrechnungen den Anteil des Durchleitungspreises für Strom und Gas separat aus, der auch beim Wechsel zur Konkurrenz gilt.

Erneuerbare Energien werden durch 10 % der Einnahmen durch den lokalen Durchleitungspreis von Elektrizität und Gas gefördert.

Die Stadt soll sich zusammen mit den Nachbarkommunen und Nachbarkreisen für ein Konzept zur verstärkten Nutzung von Kraftwärmekopplung bei der Stromerzeugung einsetzen.

Die Stadtwerke Dreieich analysieren das Solarstrom-Potenzial von Dreieich nach dem Vorbild Zürich (Elektrizitätswerk der Stadtverwaltung Zürich 1999) und vermarkten die Ergebnisse dieser Studie offensiv.

Die Stadtwerke weisen in allen ihren Stromabrechnungen und Gasabrechnungen den Anteil des Durchleitungspreises für Strom und Gas separat aus, der auch beim Wechsel zur Konkurrenz gilt.

2.7.2.4 Verkehrsbereich

Die Stadtverwaltung soll die nicht-motorisierte Bewegung (Transport) unterstützten, indem sie für sichere Geh- und Radwege in Innenstadt- und Vorstadtbezirken und zu benachbarten Städten (einschließlich Flughafen) (UN 1992b, Nummer 7.52c) und deren ständige Verbesserung und Instandhaltung sorgt.

Die Stadtverwaltung soll gemeinsam mit Schulen und Kirchen ein Konzept entwickeln, mit dem Jugendliche den Start ins Erwachsenenleben verstärkt mit einem alternativen persönlichen Verkehrskonzept ohne eigenes Auto beginnen.

Die personenbezogenen Dienstautos aller Beschäftigten der Stadtverwaltung sollen durch Nutzungsrechte an einem Fahrzeugpool (inklusive Fahrräder und anderem brauchbarem innovativem Fahrgerät) nach der Carsharing-Philosophie ersetzt werden.

3. Trends

Nachfolgend sind Daten und Bewertungen zur Entwicklung im Energie- und Umweltbereich aufgeführt, die Hinweise zur Bewertung der Erreichbarkeit der vorne genannten Ziele geben sollen.

3.1 Ausgangslage Dreieich

Die in Dreieich verwendeten  Energieverbrauchsgewohnheiten, die generell als zu umweltschädlich, ineffizient und verschwenderisch betrachtet werden, sind ökologisch nicht vertretbar (UN 1992b, Nummer 4.8). Mit der Nutzung fossiler und nuklearer Energien sind Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit, die Erwärmung der Erdoberfläche (menschlich verursachter Treibhauseffekt), die Versauerung von Gewässern und Böden, die Schädigung von Tieren und Planzen verbunden. Zur langfristigen Stabilisierung der atmosphärischen CO2-Konzentration bei 0,45 Promille (Volumenanteil) müssen die jährlichen CO2-Emissionen in den nächsten 100 Jahren um 85% gegenüber dem Niveau von 1990 gesenkt werden (Schimel et al., 1996).

3.2 Globale Trends

Von 1970 bis 1993 hat der weltweite Verbrauch von Primärenergie um circa 70 % zugenommen. Die Schätzung mit der höchsten Wahrscheinlichkeit sagt im Jahr 2100 eine Temperaturerhöhung (aufgrund der menschlich verursachten Treibhausgasemissionen) von zwei Grad Celsius im Vergleich zu 1990 voraus (Houghton et al., 1996). Der für eine bestimmte Wertschöpfung notwendige Energieaufwand sinkt jährlich um 0,6 bis 1,1 Prozent.

3.3 Regionale Trends

Die deutschen jährlichen Luftemissionen verringerten sich von 1990 bis 1997 relativ um (mit Zielvorgaben des Umweltbundesamtes oder der Bundesregierung bezogen auf das Jahr (UBA 1996, 1998, 1999):

Luftemission/p>

Verringerung von 1997 gegenüber 1990

Zielplanung (Bezugsjahr 1990)

CO2

- 12%

- 25% bis 2005 (Bundesregierung, UBA 1996)

Stickoxide

- 33%

- 61% bis 2010 (EU 1996)

Dieselruß

- 17%

- 90% bis 2005 (Empfehlung des Länder- Ausschusses Immissionsschutz, zitiert nach UBA 1996)

Der Wettbewerb auf dem Strommarkt nimmt europaweit zu. Damit sind Strompreissenkungen wahrscheinlich. Der Anteil des Photovoltaik-Stroms in Deutschland ist kleiner als 1 % an der gesamten Strom-Erzeugung. Im Jahr 1999 steigt die Produktionsleistung von Photovoltaik-Modulen stark an. Die Produktionskapazität für Solarzellen wird im Jahr 1999 in Deutschland voraussichtlich auf 20 Megawatt (Peak) steigen. Deutschland hat ein 100000-Dächer-Programm aufgelegt. Einige Stromversorgungsunternehmen fördern den Ausbau der Photovoltaik durch kostendeckende Solarstromvergütung (Beispiel Darmstadt). Der Wind-Strom-Anteil an der Strom-Erzeugung betrug 1998 in Deutschland etwa 0,8 %. 1998 wurden 16 Petajoule (4,4 Terawattstunden) elektrischer Windstrom erzeugt. Das ist ein Zuwachs von ungefähr 50 % gegenüber dem Vorjahr.

3.4 Lokale Trends

Von 1986 bis 1995 stieg der Prokopf-Stromverbrauch im damaligen Einzugsgebiet (etwa 22000 Einwohner) der Stadtwerke Dreieich um 24 %. 1998 betrug die durchschnittliche elektrische Leistung rund 500 Watt (elektrisch) pro Dreieicherin bzw. Dreieicher (berechnet aus Strom-Absatz der Stadtwerke Dreieich für das ganze Stadtgebiet). Das entspricht einem jährlichen Stromverbrauch pro Einwohnerin/Einwohner im "Versorgungsgebiet" von 16 Gigajoule / Jahr (4400 Kilowattstunden / Jahr).

Vereinzelt wurden in den vergangenen Jahren in Dreieich Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden installiert (Arul, 1997). Die Anzahl der ins öffentliche Stromnetz einspeisenden Photovoltaik-Anlagen ist zum 31. Mai 1999 kleiner als fünf in Dreieich.

Mehrere Schulen in Dreieich nehmen im Schuljahr 1999/2000 an einer Energiesparaktion des Kreises Offenbach teil ("Fifty-Fifty-Projekt") (Max-Eyth-Schule, Heinrich-Heine-Gesamtschule 1999a). Im ganzen Kreis Offenbach beteiligen sich 17 Schulen am Fifty-Fifty-Projekt.

In der Heinrich-Heine-Gesamtschule Dreieich ist für das Schuljahr 1999/2000 der Aufbau einer Photovoltaik-Anlage angedacht (Heinrich-Heine-Gesamtschule 1999).

Der Kerosinverbrauch am benachbarten Frankfurter Flughafen nimmt zu. Die Anzahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge in Dreieich steigt seit Jahren.

Dreieich hat sich mit dem Beitritt zum Klimabündnis von Kommunen im Jahr 1994 verpflichtet, die von allen ihren Einwohnerinnen und Einwohnern verursachten jährlichen CO2-Emissionen bis zum Jahr 2010 auf die Hälfte des Wertes des Jahres 1990 zu senken.

4. Kennzahlen und Indikatoren für Energie- und Stoffbilanz

Kennzahlen sind die mittelbar oder unmittelbar Dreieichern zuordenbaren Verbräuche von Elektrizität, Heizöl, Erdgas, Benzin, Diesel und Biomasse.

Die Indikatoren erlauben die Messung der Ziele 2.3.1 bis 2.7.1. Die Indikatoren werden aus den Kennzahlen und weiteren Informationen aus der Technik berechnet. Die Indikatoren werden auf eine Einwohnerin/einen Einwohner Dreieichs bezogen. Als Indikatoren werden verwendet:

  • der jährliche kumulierter Energieaufwand
  • die jährlichen Emissionen von vier Leitstoffen

Der kumulierte Energieaufwand (Richtlinie VDI 4600 des Vereins Deutscher Ingenieur) wird unterschieden nach nuklearem, fossilem und erneuerbarem Anteil. Die Leitstoffe sind CO2 (Luft), Stickoxide (Luft), Dieselruß (Luft) und Tritium (Wasser). Diese Stoffbilanz sollte unter Beachtung wesentlicher Forderungen der dafür brauchbaren internationalen Normen (zum Beispiel DIN EN ISO 14040, internationale Ökobilanz-Norm) erfolgen. Diese fünf Indikatoren (Energieaufwand, vier Emissionen) werden aus den oben genannten Kennzahlen abgeleitet.

5. Bezugsdokumente

  • Arul, T.: Das Solarprojekt der Ricarda-Huch-Schule Dreieich
  • BMWi 1999: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Energie Daten 1999. Nationale und internationale Entwicklung. Seite 6. BMWi, 53107 Bonn
  • DIN EN ISO 14040: Umweltmanagement. Ökobilanzen. Prinzipien und allgemeine Anforderungen. Beuth Verlag, Berlin 1997
  • EU 1999: Entwurf der Richtlinie der Europäischen Union: National Emission Ceiling. 1999
  • Frankfurt 1998: Stadtverwaltung Frankfurt am Main: Energiesparende Wohnbebauung in Frankfurt. Der Magistrat. Dezernat für Umwelt, Energie und Brandschutz; Energiereferat 79A, Frankfurt. 1998
  • Heinrich-Heine-Gesamtschule Dreieich 1999a: Beschluß der Gesamtkonferenz zur Teilnahme am "Fifty-Fifty-Projekt des Kreises Offenbach vom 20. Mai 1999. Heinrich-Heine-Gesamtschule, Dreieich
  • Heinrich-Heine-Gesamtschule Dreieich 1999b: Exposé zum Aufbau einer Photovoltaik-Anlage in Heinrich-Heine-Schule in Dreieich vom 1. März 1999
  • Houghton, J. T.; Meira Filho, L. G.; Callander, B. A.; Harris, N.; Kattenberg, A.; Maskell, K.: Climate Change 1995. The science of climate change. Contribution of WG II to the Second Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change. Summary for Policymakers. World Meteorological Organisation (WMO) und United Nations Environment Programme (UNEP). Cambridge University Press, 1996
  • Ökoaudit 2000: Umweltauditgesetz vom 7.12.1995 mit den dazugehörigen, im Jahr 2000 gültigen Verordnungen
  • Ökoprofit 2000: Internetseite der Stadtverwaltung Graz in Österreich (www.graz.at)
  • Schimel, D.; Alves, D.; Enting, I.; Heimann, M. und 72 weitere Autoren: Radiative Forcing of Climate Change. In: Climate Change 1995. The science of climate change. Contribution of WG II to the Second Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change. World Meteorological Organisation (WMO) und United Nations Environment Programme (UNEP). Cambridge University Press, 1996, 65 - 131
  • UBA 1996: Jahresbericht 1996. Umweltbundesamt Berlin
  • UBA 1998: Umweltdaten Deutschland 1998. Umweltbundesamt, Berlin; Statistisches Bundesamt, Wiesbaden
  • UBA 1999: Vorläufige Emissionsstatistiken für Deutschland für das Jahr 1997, Fachgebiet II 4.6, persönliche Mitteilung
  • UN 1992a: Rio-Deklaration. Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro (Reihe "Umweltpolitik" Bundesumweltministerium, Bonn)
  • UN 1992b: Agenda 21. Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro (Bezugsquelle: Reihe "Umweltpolitik" Bundesumweltministerium, Postfach 120629, 53048 Bonn)
  • VDI 4600: Kumulierter Energieaufwand. Begriffe, Definitionen, Berechnungsmethoden. Verein Deutscher Ingenieure. Richtlinie. Beuth Verlag, Berlin 1997, 1 - 19

6. Empfehlungen des Unterarbeitskreises "Energie" zur nachhaltigen Entwicklung der Stadt Dreieich

Für die zukünftige Weiterentwicklung des Leitbildes "Energie" sollen die folgenden zwölf Grundsätze als Orientierungspunkte verwendet werden.

Grundsatz 1:Die Menschen in der Stadt Dreieich stehen im Mittelpunkt der Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung. Sie haben das Recht auf ein gesundes und produktives Leben im Einklang mit der Natur.

Die Menschen in der Stadt Dreieich stehen im Mittelpunkt der Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung. Sie haben das Recht auf ein gesundes und produktives Leben im Einklang mit der Natur.

Grundsatz 2:Die Stadt Dreieich hat im Einklang mit den Grundsätzen des Völkerrechts, der Charta der Vereinten Nationen, dem Recht der Europäischen Union, dem Bundesrecht und dem Landesrecht das Recht, ihre eigenen Ressourcen im Rahmen ihrer eigenen Umwelt- und Entwicklungspolitik zu nutzen und hat die Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass Tätigkeiten unter ihrer Kontrolle der Umwelt anderer Kommunen keinen Schaden zufügen.

Die Stadt Dreieich hat im Einklang mit den Grundsätzen des Völkerrechts, der Charta der Vereinten Nationen, dem Recht der Europäischen Union, dem Bundesrecht und dem Landesrecht das Recht, ihre eigenen Ressourcen im Rahmen ihrer eigenen Umwelt- und Entwicklungspolitik zu nutzen und hat die Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass Tätigkeiten unter ihrer Kontrolle der Umwelt anderer Kommunen keinen Schaden zufügen.

Grundsatz 3:Das Recht auf Entwicklung muss so erfüllt werden, dass den Entwicklungs- und Umweltbedürfnissen heutiger und künftiger Generationen in gerechter Weise entsprochen wird.

Das Recht auf Entwicklung muss so erfüllt werden, dass den Entwicklungs- und Umweltbedürfnissen heutiger und künftiger Generationen in gerechter Weise entsprochen wird.

Grundsatz 4:Der Umweltschutz sollte Vorrang vor dem Entwicklungsprozess haben.

Der Umweltschutz sollte Vorrang vor dem Entwicklungsprozess haben.

Grundsatz 5:Dreieich muss als Agenda-21-Teilnehmer (UN 1992b) mit anderen Kommunen in einer weltweiten Partnerschaft zusammenarbeiten, um die Gesundheit und die Unversehrtheit des Ökosystems der Erde zu erhalten, zu schützen und wiederherzustellen. Angesichts der unterschiedlichen Beiträge zur Verschlechterung der globalen Umweltsituation, tragen die Kommunen gemeinsame, jedoch unterschiedliche Verantwortlichkeiten. Dreieich erkennt seine Verantwortung an, die es beim weltweiten Streben nach nachhaltiger Entwicklung im Hinblick auf den Druck, den seine Gesellschaft auf die globale Umwelt ausübt, sowie im Hinblick auf die ihm zur Verfügung stehenden Technologien und Finanzmittel trägt.

Dreieich muss als Agenda-21-Teilnehmer (UN 1992b) mit anderen Kommunen in einer weltweiten Partnerschaft zusammenarbeiten, um die Gesundheit und die Unversehrtheit des Ökosystems der Erde zu erhalten, zu schützen und wiederherzustellen. Angesichts der unterschiedlichen Beiträge zur Verschlechterung der globalen Umweltsituation, tragen die Kommunen gemeinsame, jedoch unterschiedliche Verantwortlichkeiten. Dreieich erkennt seine Verantwortung an, die es beim weltweiten Streben nach nachhaltiger Entwicklung im Hinblick auf den Druck, den seine Gesellschaft auf die globale Umwelt ausübt, sowie im Hinblick auf die ihm zur Verfügung stehenden Technologien und Finanzmittel trägt.

Grundsatz 6:Umweltfragen sollen unter Beteiligung aller betroffenen Bürger auf der jeweiligen Ebene behandelt werden. Auf städtischer Ebene muss jeder Zugang erhalten zu den im Besitz der öffentlichen Verwaltungen befindlichen Informationen über die Umwelt, einschließlich Informationen über Gefahrstoffe und gefährliche Tätigkeiten in seinem Stadtteil, sowie Möglichkeiten erhalten, sich an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Die Stadt Dreieich erleichtert und fordert die öffentliche Bewusstseinsbildung und die Beteiligung der Öffentlichkeit, indem sie regelmäßig Informationen in großem Umfang verfügbar macht. Wirksamer Zugang zu Rechts- und Verwaltungsverfahren, einschließlich der Abhilfe und des Rechtsbehelfs, wird gegeben.

Umweltfragen sollen unter Beteiligung aller betroffenen Bürger auf der jeweiligen Ebene behandelt werden. Auf städtischer Ebene muss jeder Zugang erhalten zu den im Besitz der öffentlichen Verwaltungen befindlichen Informationen über die Umwelt, einschließlich Informationen über Gefahrstoffe und gefährliche Tätigkeiten in seinem Stadtteil, sowie Möglichkeiten erhalten, sich an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Die Stadt Dreieich erleichtert und fordert die öffentliche Bewusstseinsbildung und die Beteiligung der Öffentlichkeit, indem sie regelmäßig Informationen in großem Umfang verfügbar macht. Wirksamer Zugang zu Rechts- und Verwaltungsverfahren, einschließlich der Abhilfe und des Rechtsbehelfs, wird gegeben.

Grundsatz 7:Die Stadt Dreieich verabschiedet wirksame Umweltsatzungen, Umweltnormen, Bewirtschaftungsziele und -prioritäten. Diese sollen die umwelt- und entwicklungspolitischen Zusammenhänge widerspiegeln, auf die sie sich beziehen, so dass eine nachhaltige Entwicklung garantiert ist

Die Stadt Dreieich verabschiedet wirksame Umweltsatzungen, Umweltnormen, Bewirtschaftungsziele und -prioritäten. Diese sollen die umwelt- und entwicklungspolitischen Zusammenhänge widerspiegeln, auf die sie sich beziehen, so dass eine nachhaltige Entwicklung garantiert ist

Grundsatz 8:Die Stadt Dreieich muss mit anderen Kommunen und Ländern zusammenarbeiten, um die mit Tätigkeiten und Stoffen verbundenen Umweltbelastungen insgesamt zu minimieren.

Die Stadt Dreieich muss mit anderen Kommunen und Ländern zusammenarbeiten, um die mit Tätigkeiten und Stoffen verbundenen Umweltbelastungen insgesamt zu minimieren.

Grundsatz 9:Zum Schutz der Umwelt wendet die Stadt den Vorsorgegrundsatz an. Drohen ökologische, ökonomische, soziale und gesundheitliche Schäden, so darf ein Mangel an vollständiger wissenschaftlicher Gewissheit kein Grund dafür sein, kostenwirksame Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden aufzuschieben.

Zum Schutz der Umwelt wendet die Stadt den Vorsorgegrundsatz an. Drohen ökologische, ökonomische, soziale und gesundheitliche Schäden, so darf ein Mangel an vollständiger wissenschaftlicher Gewissheit kein Grund dafür sein, kostenwirksame Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden aufzuschieben.

Grundsatz 10:Die Stadt verpflichtet sich in ihrem Einflussbereich, dass der Verursacher die Kosten der Umweltverschmutzung trägt.

Die Stadt verpflichtet sich in ihrem Einflussbereich, dass der Verursacher die Kosten der Umweltverschmutzung trägt.

Grundsatz 11:Als städtische Instrumente werden bei Vorhaben, die wahrscheinlich wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben und der Entscheidung durch eine zuständige städtische Behörde bedürfen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Umweltrisikoanalysen oder Ökobilanzen durchgeführt.

Als städtische Instrumente werden bei Vorhaben, die wahrscheinlich wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben und der Entscheidung durch eine zuständige städtische Behörde bedürfen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Umweltrisikoanalysen oder Ökobilanzen durchgeführt.

Grundsatz 12:Der Willen zum Frieden ist unabdingbar für eine nachhaltige Entwicklung und den Umweltschutz in der Region.

Der Willen zum Frieden ist unabdingbar für eine nachhaltige Entwicklung und den Umweltschutz in der Region.

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