Suchen
Bundesimmissionsschutzgesetz
Das Bundesimmissionsschutzgesetz, kurz BImSchG, dient dem Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen und anderen Sachen vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Immissionen können sein: Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Einwirkungen. In ca. 30 Verordnungen, die auf dem Bundesimmissionsschutzgesetz basieren, werden zahlreiche Bereiche geregelt.
<< zurück


Sitemap

Seite drucken



Impressum